Werwolf NKWD

Wolfsangel

Wolfsangel

Bildquelle: Triangel-Verlag Aachen

In den letzten Kriegstagen wurde, durch Reichsführer SS Heinrich Himmler, noch versucht Partisaneneinheiten aufzustellen. Am 2. April 1945 wurde das Bestehen einer den Widerstand hinter den feindlichen Linien fortsetzenden Organisationen "Werwolf" bekannt gegeben. Abgesehen von einzelnen Sabotageakten und Mordanschlägen auf die eigene Bevölkerung, französische und amerikanische Soldaten, gewann die Werwolf-Organisation mangels Widerhall in der kriegsmüden Bevölkerung keine Bedeutung, veranlasste aber die Alliierten zu harten Abwehrmaßnahmen. Nach Kriegsende hatten die Alliierten, durch die Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates, das Recht erhalten möglicherweise gefährliche Personen zu internieren. Hiervon wurden in den westlichen Besatzungszonen bis 1948 Gebrauch gemacht, in der sowjetischen Besatzungszone gestaltete sich dies jedoch anders. So kam es oft zu wahllosen und willkürlichen Verhaftungen von nicht belasteten Personen, Jugendlichen und Kindern, von denen objektiv keine Gefahr ausging. Zum Teil auch, um eine vorgegebene Personenzahl bei Gefangenentransporten zu erfüllen. Meist stand bei den Jugendlichen hier der Vorwurf der "Werwolf-Tätigkeit" im Raum.

Polizeigebäude Mücheln

Polizeigebäude Mücheln

Gefängniszellen im Hinterhof des Polizeigebäudes

In Mücheln wurden im Nov./ Dez. 1945 eine erste Gruppe Jugendliche verhaftet, darunter befand sich als einer der Ersten Christof Petzold. Durch eine Denunziation wurde er beschuldigt, kurz vor Kriegsende bei Sangerhausen, von Landsern weggeworfene Waffen vergraben zu haben. Seine erste Station war das Polizeigebäude in Mücheln Markt 19. Zwei Tage später überführte man ihn nach Querfurt in das damalige Gerichtsgefängnis, welches vom NKWD benutzt wurde. Hier kam es dann zu nächtlichen Verhören und im März 1946 nach einer kurzen Verhandlung zu dem Todesurteil. Ihm wurde gewährt ein Gnadengesuch an das Militärtribunal in Moskau zu stellen. Anschließend überstellte man ihn nach Halle in den "Roten Ochsen", wo einige Monate später sein Gnadengesuch in 10 Jahre Zwangsarbeit umgewandelt wurde. Weitere Stationen waren Torgau, Sachsenhausen und Untermaßfeld. Im März 1951 wurde er durch eine Amnestie, zu Ehren des 75. Geburtstages Wilhelm Piecks, entlassen.

Ein ähnliches Schicksal hatte Karl Sonntag, der ebenfalls zur ersten Gruppe gehörte und durch Denunziation ins Blickfeld des NKWD geriet. Sein Vergehen war ein Schreckschussrevolver dessen Lauf aufgebohrt war. Er hatte ihn in einer verlassenen FLAK- Stellung ohne Munition gefunden und eingesteckt. Nach dem Gefängnis in Mücheln, wurde er nach Querfurt überstellt, wo er verhört wurde. Ein Angebot fünf Leute zu nennen die "Faschist" waren oder Waffen besitzen, nahm er nicht an. Seine Annahme für diesen "Spielzeugrevolver" nicht so hart bestraft zu werden, sollte sich als Irrtum heraus stellen. Im Februar 1946 kam er nach Naumburg, wo er zu 10 Jahren Zwangsarbeit im Straflager verurteilt wurde. Danach verlegte man ihn nach Halle in den "Roten Ochsen", und kurze Zeit später nach Torgau. Im April 1946 kam für ihn eine weitere Verlegung nach Bautzen ins "Gelbe Elend". Sonntag versuchte mit den Leuten gut auszukommen, einschließlich dem sowjetischen Wachpersonal. So kam es, dass ihn ein junger sowjetischer Soldat eines Tages vor der am nächsten Tag folgender Untersuchung warnte und ihm riet, sich krank zu stellen. Sonntag stellte sich am nächsten Tag krank und entging so den berüchtigten "Pelzmützentransporten" nach Sibirien. Zwei Jugendliche aus Mücheln der zweiten Verhaftungswelle hatten dieses Glück jedoch nicht. Anfang 1949 wurde Sonntag nach Sachsenhausen verlegt und wurde von dort aus 1950 entlassen. Sonntag schaffte es während seiner Haftzeit mehrere Kassiber seinen Eltern zu schreiben und heraus zu schmuggeln. Diese Zettel gehören heute zu den ausgestellten Zeitzeugnissen der Gedenkstätte Sachsenhausen. In den Jahren vor seinem Tod, beschäftigte sich Karl Sonntag mit dem Bau von Sonnenuhren. Diese kann man sich noch heute am Geiseltalsee im Bereich Mücheln anschauen.

Bittschrift an die Stadt Mücheln von Fr. Sonntag

Bittschrift an die Stadt Mücheln von Fr. Sonntag

Quelle: Diktaturwechsel und seine folgen im Kreis Querfurt und Umgebung, Hans-Joachim Hantsche, Vereinigung der Opfer des Stalinismuses

Weiterhin gehörte zu der ersten Gruppe Lothar Zobel. Er war Haupt- und Stammführer bei der Hitlerjugend. Bei seiner Verhaftung wurde ihm, auf Grund seiner Funktion in der HJ, Werwolf-Tätigkeit und Bandenführung unterstellt. Laut den Aussagen von Deubel und Rösel verhörte man Zobel Nächte lang auch mit körperlichen Repressalien. Bei diesen Verhören kam es folgemäßig zur Nennung von weiteren Namen und manch unüberlegtem Wort, was weitere Verhöre nach sich zog. So gerieten auch Deubel und Rösel in den Focus des NKWD und die erzwungenen Geständnisse von Zobel wurden auf sie übertragen. Am 8. August 1946 wurde die Gruppe in Querfurt vor ein fahrendes sowjetisches Kriegstribunal der Provinz Sachsen gestellt. Die Verurteilung erfolgte auf der Grundlage des Paragraphen gem. Art. 58/8, 58/9, 58/11 in Verbindung mit 58/2 des StGB der RSFSR. Zobel wurde zum Tode verurteilt und in den Morgenstunden des 24. Oktober 1946 das Urteil vollstreckt.

Anschließend begann die zweite Welle der Verhaftungen, die sich aus den "Geständnissen" der ersten Gruppe stützte. Die sechs Jugendliche wurden zu je zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt, die sie in Sachsenhausen verbüßen mussten. Außer Brose und Tews, die als "lebende Reparation" nach Sibieren (Pelzmützentransporte) verbracht wurden, und in sibirischen Bergwerken im Lager Sudschensk arbeiteten. Damit waren die unmittelbaren Verhaftungen in Mücheln bzgl. Werwolf- Tätigkeit beendet.

Zu einer dritten Verhaftungswelle Müchelner Jugendlicher kam es 1949, die jedoch vier Jahre nach Kriegsende eher dem Kalten Krieg zuzurechnen ist. Die beiden 19 Jährigen Herrmann und Noth kamen von einer Kinovorführung, als sie durch Musik auf eine FDJ- Versammlung aufmerksam wurden. Neugierig mischte man sich unter die Leute und im Laufe des Abends kam es dann wohl zu einem Streitgespräch mit dem FDJ- Sekretär Engelhard. Diese Unterhaltung wurde am Ende von Engelhard politisch ausgelegt und weitergeleitet. Beide wurden im September verhaftet und am 9. November 1949 zu zehn Jahre Zwangsarbeit verurteilt, wegen diversanter Tätigkeit. Bei der Verurteilung stellte sich angeblich heraus, das sie mit zwei weiteren Angeklagten eine Wiederstandsgruppe "Weise Möve" gegründet haben sollten. Die Verurteilung der Jugendlichen soll keine 10 Minuten gedauert haben.

1. Gruppe (1945/46)

Zobel, Lothar

Tod durch Erschießen

Urteil am 24.10.1946 vollstreckt

Deubel, Manfred

15 Jahre Arbeitslager

 

Rösel, Manfred

15 Jahre Arbeitslager

 

Mückenheim, Kurt

10 Jahre Arbeitslager

 

Lisson, Werner

10 Jahre Arbeitslager

 

Landgraf, Wolfgang

10 Jahre Arbeitslager

 

Sonntag, Karl

10 Jahre Arbeitslager

 

Petzold, Cristof

Tod durch Erschießen

Begnadigt/ 10 Jahre Arbeitslager

Schwaden, Günther

10 Jahre Arbeitslager

 

2. Gruppe (1946)

Nowotny, Kurt

10 Jahre Arbeitslager

 

Röhm, Friedjof

10 Jahre Arbeitslager

† 16. Juli 1947 Sachsenhausen

Gebhardt, Hans-Joachim

10 Jahre Arbeitslager

 

Tews, Hans

10 Jahre Arbeitslager

Pelzmützentransport Sibirien

Brose, Horst

10 Jahre Arbeitslager

Pelzmützentransport Sibirien

Arius, Helmut

10 Jahre Arbeitslager

 

3. Gruppe (1949)

David, Georg

15 Jahre Arbeitslager

Weise Möve

Bystrek, Werner

10 Jahre Zwangsarbeit

Weise Möve

Herrmann, Eberhardt

10 Jahre Zwangsarbeit

Weise Möve

Noth, Ernst

10 Jahre Zwangsarbeit

Weise Möve

Radel, Gerhard

25 Jahre Straflager

Spionage f. W.-Berlin

Quelle: Diktaturwechsel und seine Folgen im Kreis Querfurt und Umgebung, Hans Joachim Hantsche, Vereinigung der Opfer des Stalinismuses Landesgruppe Sachsen-Anhalt