Luftschutzstollen für die Zivilbevölkerung

Luftschutzstollen

Luftschutzstollen

Bildquelle: Bundesarchiv Bild 183-R71086

Mit der Führerweisung vom 10. Oktober 1940 kam es zu einem Luftschutz- Sofortprogramm im Bunkerbau für die Zivilbevölkerung. Dieser Weisung betraf Großstädte mit einer Einwohnerzahl von über 100 000, die als luftgefährdet galten und kriegswichtige Rüstungsbetriebe aufwiesen. Merseburg und Leuna wurden in dieses Programm explizit mit aufgenommen.

Im Treibstoffwerk Lützkendorf begann man ab 1943 mit dem Ausbau von Luftschutzräumen in vorhandenen Gebäuden, auf Weisung übergeordneter Stellen. Die Zivilbevölkerung blieb jedoch bis zum Beginn der alliierten Treibstoffoffensive am 12. Mai 1944 außen vor.

Mit Beginn der Bombardierungen im Mai 1944 der mitteldeutschen Treibstoffwerke, wurden auch im Geiseltal Luftschutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung ergriffen. Dies geschah vorwiegend in Eigeninitiative der Städte und Kommunen. Für die Stadt Mücheln ist dies relativ gut dokumentiert. In seinen späteren Aufzeichnungen beschrieb der damalige Bürgermeister Horn die Situation so, dass er mit den Direktionen der Braunkohlen- und Treibstoffwerken überein kam, bombensichere Luftschutzstollen zu bauen. Hierzu suchte man geeignete Stellen in den Hanglagen der Stadt Mücheln mit einer Erddeckung von mindestens 10 m. Die Bergwerke lieferten das Grubenholz zur fachgerechten Abstützung und waren technisch beratend tätig. Durch die Stadt wurde mit Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfsdienstes ein freiwilliger Arbeitsdienst organisiert. Um in den Besitz einer Bunkerkarte zu gelangen, waren 75 Arbeitsstunden zu leisten. bei einer vierköpfigen Familie waren dies 300 h. Der Einlass wurde durch Bunkerwarte streng kontrolliert, was im späteren Verlauf des Krieges zu Konflikten führte. So lies man Monteure, die im Geilenberg- Programm für Wiederaufbau der Treibstoffwerke, in die jeweiligen Werke abkommandiert waren nicht in die Luftschutzstollen herein. Diese Firmen drohten mit Abzug ihrer Gefolgschaftsmitglieder gegenüber dem RLM, welches sich zum Eingreifen genötigt fühlte.

Luftschutzstollen Mücheln

Bunkerberechtigungskarte Mücheln

Bunkerberechtigungskarte Mücheln

1. Sportplatz Neu Biendorf

2. Zöbigker Wäldchen

3. Zöbigker Wäldchen

4. ? (Geyer Villa, vermutl. Gewölbe/ Privat)

5. Oelberg unterhalb 3 Eingänge

6. Freyburger Str. rechts (Wintershall)

7. Branderodaer Weg rechts, 3 Eingänge (Hamsterhohle)

8. Branderodaer Weg links, 2 Eingänge (Hamsterhohle)

9. Schützenplatz, 3 Eingänge

10. Gehüfte

11. Grube Pauline, 3 Eingänge

12. Stöbnitz Elise II

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13. Rathaus, 3 Notausgänge

14. Apostelstr. Wasserwerk, 3 Eingänge

15. Schützenhaus (Garten) Befehlsbunker, 2 Eingänge 1 Verbindungsstollen Schützenplatz

16. Wendenhohle, 3 Eingänge

17. Schnellrodaer Str., hinter Mühle Apel

18. St. Ulrich, Parkhohle

19. Möckerling

20. St. Micheln Kalkstollen (Wintershall), 2 Eingänge